Gastaufnahmebedingungen/Stornogebühren
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Ferienwohnung Brüggemann “Am Golfplatz”
Sehr geehrter Gast,
die
nachfolgenden
Bedingungen
regeln
das
Vertragsverhältnis
zwischen
Ihnen
und
uns
als
Beherbergungsbetrieb.
Soweit
Ihre
Buchung
über
Kur-
und
Verkehrsämter,
ein
Informations-
oder
Reservierungssystem
oder
eine
andere
Tourismusstelle
–
nachstehend
„Vermittlungsstelle“
genannt
–
erfolgt
ist,
vermittelt
diese
als
Buchungsstelle
Unterkünfte
entsprechend
dem
aktuellen
Buchungsangebot.
Vertragliche
Beziehungen
entstehen
direkt
zwischen
Ihnen
und
uns
als
Beherbergungsbetrieb.
Die
nachfolgenden
Bedingungen
werden,
soweit
wirksam
einbezogen,
Inhalt
des
zwischen
uns,
nachfolgend
“BHB”
abgekürzt
und
Ihnen
zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1.
Mit
der
Buchung,
die
mündlich,
schriftlich,
telefonisch,
per
Telefax,
über
das
Internet
oder
per
E-Mail
erfolgen
kann,
bietet
der
Gast
dem
BHB
den
Abschluss
eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen.
1.4. Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Leistungen und Preise
2.1.
Die
vom
BHB
geschuldeten
Leistungen
ergeben
sich
ausschließlich
aus
der
Leistungsbeschreibung
in
der
Buchungsgrundlage
(Prospekt,
Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2.
Die
angegebenen
Preise
sind
Endpreise
und
schließen
alle
Nebenkosten
ein,
soweit
nichts
anderes
ausdrücklich
vermerkt
oder
vereinbart
ist.
Als
zusätzlich
zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
3. Bezahlung
3.1.
Soweit
nichts
anderes
ausdrücklich
vereinbart
ist,
hat
der
Gast
den
Gesamtpreis
am
Anreisetag
vollständig
in
bar
zu
bezahlen
und
zwar
ausschließlich
an
den BHB und nicht an die Vermittlungsstelle.
3.2.
Soweit
der
BHB
zur
vertragsgemäßen
Leistungsbringung
bereit
und
in
der
Lage
ist,
besteht
ohne
vollständige
Bezahlung
des
Mietpreises
kein
Anspruch
des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4. Rücktritt des Gastes
4.1.
Im
Falle
des
Rücktritts
bleibt
der
Anspruch
des
BHB
auf
Bezahlung
des
vereinbarten
Aufenthaltspreises
einschließlich
der
Entgelte
für
Zusatzleistungen,
bestehen.
4.2.
Der
BHB
hat
sich
im
Rahmen
seines
gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs,
ohne
Verpflichtung
zu
besonderen
Anstrengungen
und
unter
Berücksichtigung
des
besonderen Charakters einer Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4.
Nach
den
von
der
Rechtsprechung
anerkannten
Prozentsätzen
für
die
Bemessung
ersparter
Aufwendungen,
hat
der
Gast,
bzw.
der
Auftraggeber
an
den
BHB
die
folgende
Beträge
zu
bezahlen,
jeweils
bezogen
auf
den
gesamten
Preis
der
Unterkunftsleistungen
(einschließlich
aller
Nebenkosten),
jedoch
ohne
Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Stornogebühren:
•
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
•
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
•
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
•
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
•
danach 100% des Reisepreises
4.5.
Dem
Gast
bleibt
es
ausdrücklich
vorbehalten,
dem
BHB
nachzuweisen,
dass
seine
ersparten
Aufwendungen
wesentlich
höher
sind,
als
die
vorstehend
berücksichtigten
Abzüge,
bzw.
dass
eine
anderweitige
Verwendung
der
Unterkunftsleistungen
stattgefunden
hat.
Im
Falle
eines
solchen
Nachweises
ist
der
Gast
nur verpflichtet den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7.
Bei
Buchungen
über
Buchungssysteme
ist
die
Rücktrittserklärung
aus
buchungstechnischen
Gründen
ausschließlich
an
die
Vermittlungsstelle,
nicht
an
den
Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5. Obliegenheiten des Gastes
5.1.
Der
Gast
ist
verpflichtet,
dem
BHB
Mängel
der
Beherbergungsleistung
oder
der
sonstigen
vertraglichen
Leistungen
unverzüglich
anzuzeigen
oder
Abhilfe
zu
verlangen.
5.2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
5.3.
Ein
Rücktritt
und/oder
eine
Kündigung
des
Gastes
ist
nur
bei
erheblichen
Mängeln
zulässig
und
soweit
der
BHB
nicht
innerhalb
einer
ihm
vom
Gast
gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
5.4.
Ansprüche
des
Gastes
entfallen
nur
dann
nicht,
wenn
die
dem
Gast
obliegende
Mängelanzeige
ohne
Verschulden
des
Gastes
unterbleibt
oder
eine
Abhilfe
unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
5.5.
Die
Unterkunft
darf
nur
mit
der
mit
dem
BHB
vereinbarten
Personenzahl
belegt
werden.
Eine
Überbelegung
kann
das
Recht
des
BHB
zur
sofortigen
Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
5.6.
Der
Gast
ist
verpflichtet,
bei
eventuell
auftretenden
Mängeln
oder
Leistungsstörungen
alles
ihm
Zumutbare
zu
tun,
um
zu
einer
Behebung
der
Störung
beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
5.7.
Die
Mitnahme
von
Haustieren,
gleich
welcher
Art,
ist
nur
nach
ausdrücklicher
Vereinbarung
mit
dem
BHB
und,
im
Falle
einer
solchen
Vereinbarung,
nur
im
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
6. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle
6.1.
Die
vertragliche
Haftung
des
BHB
für
Schäden,
die
nicht
Körperschäden
sind
(einschließlich
der
Schäden
wegen
Verletzung
vor
-,
neben
–
und
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
6.3.
Der
BHB
haftet
nicht
für
Leistungsstörungen
im
Zusammenhang
mit
Leistungen,
die
während
des
Aufenthalts
für
den
Gast/Auftraggeber
erkennbar
als
Fremdleistungen
lediglich
vermittelt
werden
(z.B.
Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche,
Ausstellungen
usw.).
Entsprechendes
gilt
für
Fremdleistungen,
die
bereits
zusammen
mit
der
Buchung
der
Unterkunft
vermittelt
werden,
soweit
diese
in
der
Ausschreibung,
bzw.
der
Buchungsbestätigung
ausdrücklich
als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.4.
Die
Vermittlungsstelle
haftet
ausschließlich
für
eventuelle
eigene
Fehler
von
ihr
und
ihren
Erfüllungsgehilfen
bei
der
Vermittlung.
Für
die
Erbringung
der
gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
7. An- und Abreisezeiten
7.1. Wenn nicht anders vereinbart, steht die Unterkunft ab
15 Uhr
des Anreisetages zur Verfügung und ist am Abreisetag bis
10 Uhr
zu räumen.
8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
8.1.
Ansprüche
des
Gastes/Auftraggebers
aus
dem
Beherbergungsvertrag
gegenüber
dem
BHB
aus
dem
Beherbergungsvertrag
und
gegenüber
der
Vermittlungsstelle
aus
dem
Vermittlungsvertrag,
gleich
aus
welchem
Rechtsgrund
-
jedoch
mit
Ausnahme
der
Ansprüche
des
Gastes/Auftraggebers
aus
unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
8.2.
Die
Verjährung
beginnt
mit
dem
Schluss
des
Jahres,
in
dem
der
Anspruch
entstanden
ist
und
der
Gast
von
Umständen,
die
den
Anspruch
begründen
und
dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3.
Schweben
zwischen
dem
Gast
und
dem
BHB,
bzw.
der
Vermittlungsstelle
Verhandlungen
über
geltend
gemachte
Ansprüche
oder
die
den
Anspruch
begründenden
Umstände,
so
ist
die
Verjährung
gehemmt
bis
der
Gast
oder
der
BHB,
bzw.
die
Vermittlungsstelle
die
Fortsetzung
der
Verhandlungen
verweigert.
Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.3
Ansonsten
ist
für
Klagen
des
BHB
gegen
den
Gast
der
Wohnsitz
des
Reisenden
maßgebend,
es
sei
denn,
die
Klage
richtet
sich
gegen
Vollkaufleute,
juristische
Personen
des
öffentlichen
oder
privaten
Rechts
oder
Personen,
die
Ihren
Wohnsitz
oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort
im
Ausland
haben,
oder
deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
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Bad Harzburg 2022