Gastaufnahmebedingungen/Stornogebühren

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Ferienwohnung Brüggemann “Am Golfplatz”
Sehr geehrter Gast, die   nachfolgenden   Bedingungen   regeln   das   Vertragsverhältnis   zwischen   Ihnen   und   uns   als   Beherbergungsbetrieb.   Soweit   Ihre   Buchung   über   Kur-   und Verkehrsämter,   ein   Informations-   oder   Reservierungssystem   oder   eine   andere Tourismusstelle   –   nachstehend   „Vermittlungsstelle“   genannt   –   erfolgt   ist,   vermittelt diese   als   Buchungsstelle   Unterkünfte   entsprechend   dem   aktuellen   Buchungsangebot.   Vertragliche   Beziehungen   entstehen   direkt   zwischen   Ihnen   und   uns   als Beherbergungsbetrieb.   Die   nachfolgenden   Bedingungen   werden,   soweit   wirksam   einbezogen,   Inhalt   des   zwischen   uns,   nachfolgend   “BHB”   abgekürzt   und   Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle 1.1.   Mit   der   Buchung,   die   mündlich,   schriftlich,   telefonisch,   per Telefax,   über   das   Internet   oder   per   E-Mail   erfolgen   kann,   bietet   der   Gast   dem   BHB   den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. 1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. 1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. 1.4. Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. 2. Leistungen und Preise 2.1.    Die    vom    BHB    geschuldeten    Leistungen    ergeben    sich    ausschließlich    aus    der    Leistungsbeschreibung    in    der    Buchungsgrundlage    (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 2.2.   Die   angegebenen   Preise   sind   Endpreise   und   schließen   alle   Nebenkosten   ein,   soweit   nichts   anderes   ausdrücklich   vermerkt   oder   vereinbart   ist. Als   zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. 3. Bezahlung 3.1.   Soweit   nichts   anderes   ausdrücklich   vereinbart   ist,   hat   der   Gast   den   Gesamtpreis   am Anreisetag   vollständig   in   bar   zu   bezahlen   und   zwar   ausschließlich   an den BHB und nicht an die Vermittlungsstelle. 3.2.   Soweit   der   BHB   zur   vertragsgemäßen   Leistungsbringung   bereit   und   in   der   Lage   ist,   besteht   ohne   vollständige   Bezahlung   des   Mietpreises   kein   Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen. 4. Rücktritt des Gastes 4.1.   Im   Falle   des   Rücktritts   bleibt   der   Anspruch   des   BHB   auf   Bezahlung   des   vereinbarten   Aufenthaltspreises   einschließlich   der   Entgelte   für   Zusatzleistungen, bestehen. 4.2.   Der   BHB   hat   sich   im   Rahmen   seines   gewöhnlichen   Geschäftsbetriebs,   ohne   Verpflichtung   zu   besonderen   Anstrengungen   und   unter   Berücksichtigung   des besonderen Charakters einer Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 4.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 4.4.   Nach   den   von   der   Rechtsprechung   anerkannten   Prozentsätzen   für   die   Bemessung   ersparter   Aufwendungen,   hat   der   Gast,   bzw.   der   Auftraggeber   an   den BHB   die   folgende   Beträge   zu   bezahlen,   jeweils   bezogen   auf   den   gesamten   Preis   der   Unterkunftsleistungen   (einschließlich   aller   Nebenkosten),   jedoch   ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: Stornogebühren: bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises danach 100% des Reisepreises 4.5.   Dem   Gast   bleibt   es   ausdrücklich   vorbehalten,   dem   BHB   nachzuweisen,   dass   seine   ersparten   Aufwendungen   wesentlich   höher   sind,   als   die   vorstehend berücksichtigten Abzüge,   bzw.   dass   eine   anderweitige   Verwendung   der   Unterkunftsleistungen   stattgefunden   hat.   Im   Falle   eines   solchen   Nachweises   ist   der   Gast nur verpflichtet den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 4.7.   Bei   Buchungen   über   Buchungssysteme   ist   die   Rücktrittserklärung   aus   buchungstechnischen   Gründen   ausschließlich   an   die   Vermittlungsstelle,   nicht   an   den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 5. Obliegenheiten des Gastes 5.1.   Der   Gast   ist   verpflichtet,   dem   BHB   Mängel   der   Beherbergungsleistung   oder   der   sonstigen   vertraglichen   Leistungen   unverzüglich   anzuzeigen   oder Abhilfe   zu verlangen. 5.2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten. 5.3.   Ein   Rücktritt   und/oder   eine   Kündigung   des   Gastes   ist   nur   bei   erheblichen   Mängeln   zulässig   und   soweit   der   BHB   nicht   innerhalb   einer   ihm   vom   Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. 5.4. Ansprüche   des   Gastes   entfallen   nur   dann   nicht,   wenn   die   dem   Gast   obliegende   Mängelanzeige   ohne   Verschulden   des   Gastes   unterbleibt   oder   eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird. 5.5.   Die   Unterkunft   darf   nur   mit   der   mit   dem   BHB   vereinbarten   Personenzahl   belegt   werden.   Eine   Überbelegung   kann   das   Recht   des   BHB   zur   sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. 5.6.   Der   Gast   ist   verpflichtet,   bei   eventuell   auftretenden   Mängeln   oder   Leistungsstörungen   alles   ihm   Zumutbare   zu   tun,   um   zu   einer   Behebung   der   Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. 5.7.   Die   Mitnahme   von   Haustieren,   gleich   welcher Art,   ist   nur   nach   ausdrücklicher   Vereinbarung   mit   dem   BHB   und,   im   Falle   einer   solchen   Vereinbarung,   nur   im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. 6. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle 6.1.   Die   vertragliche   Haftung   des   BHB   für   Schäden,   die   nicht   Körperschäden   sind   (einschließlich   der   Schäden   wegen   Verletzung   vor   -,   neben   –   und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 6.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 6.3.   Der   BHB   haftet   nicht   für   Leistungsstörungen   im   Zusammenhang   mit   Leistungen,   die   während   des   Aufenthalts   für   den   Gast/Auftraggeber   erkennbar   als Fremdleistungen   lediglich   vermittelt   werden   (z.B.   Sportveranstaltungen,   Theaterbesuche,   Ausstellungen   usw.).   Entsprechendes   gilt   für   Fremdleistungen,   die bereits   zusammen   mit   der   Buchung   der   Unterkunft   vermittelt   werden,   soweit   diese   in   der   Ausschreibung,   bzw.   der   Buchungsbestätigung   ausdrücklich   als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 6.4.   Die   Vermittlungsstelle   haftet   ausschließlich   für   eventuelle   eigene   Fehler   von   ihr   und   ihren   Erfüllungsgehilfen   bei   der   Vermittlung.   Für   die   Erbringung   der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB. 7. An- und Abreisezeiten 7.1. Wenn nicht anders vereinbart, steht die Unterkunft ab 15 Uhr  des Anreisetages zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10 Uhr  zu räumen. 8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes 8.1.    Ansprüche    des    Gastes/Auftraggebers    aus    dem    Beherbergungsvertrag    gegenüber    dem    BHB    aus    dem    Beherbergungsvertrag    und    gegenüber    der Vermittlungsstelle   aus   dem   Vermittlungsvertrag,   gleich   aus   welchem   Rechtsgrund   -   jedoch   mit   Ausnahme   der   Ansprüche   des   Gastes/Auftraggebers   aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. 8.2.   Die   Verjährung   beginnt   mit   dem   Schluss   des   Jahres,   in   dem   der Anspruch   entstanden   ist   und   der   Gast   von   Umständen,   die   den Anspruch   begründen   und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 8.3.   Schweben   zwischen   dem   Gast   und   dem   BHB,   bzw.   der   Vermittlungsstelle   Verhandlungen   über   geltend   gemachte   Ansprüche   oder   die   den   Anspruch begründenden   Umstände,   so   ist   die   Verjährung   gehemmt   bis   der   Gast   oder   der   BHB,   bzw.   die   Vermittlungsstelle   die   Fortsetzung   der   Verhandlungen   verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen. 9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 9.3   Ansonsten   ist   für   Klagen   des   BHB   gegen   den   Gast   der   Wohnsitz   des   Reisenden   maßgebend,   es   sei   denn,   die   Klage   richtet   sich   gegen   Vollkaufleute, juristische   Personen   des   öffentlichen   oder   privaten   Rechts   oder   Personen,   die   Ihren   Wohnsitz   oder   gewöhnlichen Aufenthaltsort   im Ausland   haben,   oder   deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend. Ferienwohnung Brüggemann Bad Harzburg 2022